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Arbeitsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit stellt das Arbeitsrecht dar.
In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 und 4,4 Millionen Arbeitsverhältnisse beendet. Von daher ver­wundert es nicht, dass Kündigungen einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit darstellen.

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber. Dadurch bedingt können wir einschätzen, wie die andere Seite denkt und handelt und somit die Interessen unserer Mandanten erfolgreich durchsetzen. Schwerpunktmäßig sind wir auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes und zwar in folgenden Bereichen tätig:

- Abschluss, Änderung und Inhalt von Arbeitsverträgen

- Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung,
Aufhebungsvertrag oder Befristung